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Mercedes-Benz setzt Boni für Elektromobilität auch nach Wegfall des Umweltbonus fort
  • Aufträge bis zum 31.12.2023 werden von Mercedes-Benz weiterhin mit dem Herstelleranteil gefördert
  • Für Lieferungen und Zulassungen zwischen dem 18.12. und 31.12.2023 übernimmt Mercedes-Benz neben dem Herstelleranteil auch den bisherigen staatlichen Anteil
  • Für Aufträge, die in 2024 ausgeliefert werden, und für Aufträge ab 01.01.2024 zahlt Mercedes-Benz den Herstelleranteil auf Basis der für 2024 ursprünglich vorgesehenen Förderhöhe
https://media.mercedes-benz.com/

 

Beim Erwerb von elektrisch betriebenen Fahrzeugen können Sie den Umweltbonus erhalten und profitieren so von einer Förderung, welche vom Bund und den Automobilherstellern jeweils zur Hälfte geleistet wird. Im Rahmen der „Innovationsprämie“ erlangen Sie als Eigentümer eines förderfähigen Fahrzeugs zusätzlich die Möglichkeit der Verdopplung des Bundesanteils am Umweltbonus. Auch elektrisch betriebene junge gebrauchte Fahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen vom Umweltbonus profitieren.


E-Mobilität zahlt sich aus: Rechenbeispiele

Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs bei Antragstellung ab 01.01.2023.

vollelektrisches Fahrzeug mit Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland Umweltbonus inkl. "Innovationsprämie"  
≤ 40.000 € 9.000 € Bundesanteil: 6.000 €, Herstelleranteil: 3.000 €
> 40.000 € bis maximal 65.000 € 7.500 € Bundesanteil: 5.000 €, Herstelleranteil: 2.500 €
     

 

Leasing eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs bei Antragstellung ab 01.01.2023.

vollelektrisches Fahrzeug mit Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland Umweltbonus inkl. "Innovationsprämie"  
≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate 3.375 € Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €
≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 24 Monate 6.750 € Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €
> 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate 2.250 € Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €
> 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 24 Monate 4.500 € Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich Ihrer Information dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ sowie sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen für die Beantragung des Bundesanteils sind in der auf der Website des BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html) abrufbaren Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, laut der aktuellen Förderrichtlinie spätestens jedoch am 31.12.2024.

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Dienstwagenbesteuerung.

Die neue 0,5 Prozent-Regelung.

Mercedes-Benz Dienstwagen fahren lohnt sich: Sie möchten sparen und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 ein Elektrofahrzeug oder einen Plug-In-Hybrid kaufen oder leasen und es auch privat nutzen, wird die Bemessungsgrundlage für die Lohn- oder Einkommensteuer gesenkt. Das bedeutet spürbare Steuerentlastungen für Sie!

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Dann warten Sie nicht länger und vereinbaren einen Beratungstermin oder eine Probefahrt. Wir freuen uns auf Sie.

Tel. 03641 388-350 | Anfrage

 

E-Klasse 300 de Limousine: Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,7-1,5 l/100 km, CO2-Emissionen gewichtet: 44-41 g/km, Stromverbrauch gewichtet: 19,5-17,5 kWh/100 km[3][4]
E-Klasse 300 e Limousine: Kraftstoffverbrauch gewichtet: 2,1-1,8 l/100 km, CO2-Emissionen gewichtet: 47-41 g/km, Stromverbrauch gewichtet: 14,9 kWh/100 km[3][4]
S-Klasse 560 e Limousine: Kraftstoffverbrauch gewichtet: 2,6-2,5 l/100 km, CO2-Emissionen gewichtet: 59-57 g/km, Stromverbrauch gewichtet: 20,3-20,0 kWh/100 km[3][4]

[3] Angaben zur Nennleistung und zum Nenndrehmoment nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung.
[4] Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

 

Alle Angaben zu Förderungen und Prämien sind als unverbindliche Hinweise zu verstehen. Auto-Scholz-AVS übernimmt keine Garantie für die Gewährung von Fördermaßnahmen.

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